Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der HALL Administration GmbH, Hubertusstraße 11d, 82031 Grünwald

kontakt@hallgmbh.de, +49 160 92 51 84 55, +49 89 45 35 82 45 - Sitz der Gesellschaft: Augsburg, Registergericht: Augsburg, HRB 39966, Geschäftsführer: Patrick Bald, USt-IdNr.: DE368974928

1.⁠ ⁠Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der HALL Administration GmbH im Bereich Bauleistungen, Sanierungen, Umbauten, Modernisierungen, Abbrucharbeiten sowie Neubauten.Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2.⁠ ⁠Vertragsgrundlagen. Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge:

1. individuelle schriftliche Vereinbarungen

2. Auftragsbestätigung und Angebot

3. Leistungsbeschreibung / Baubeschreibung / Pläne

4. diese AGB

3.⁠ ⁠Leistungsumfang. Der Auftragnehmer erbringt Bau- und Sanierungsleistungen in Eigenleistung sowie durch qualifizierte Nachunternehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Fachunternehmen ausführen zu lassen. Planungsleistungen, statische Berechnungen, Energieberatung, Brandschutzkonzepte, Bauanträge oder sonstige Fachplanungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

4.⁠ ⁠Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt alle zur Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Zugang zur Baustelle, Baustrom, Bauwasser, Genehmigungen, Bauunterlagen, Bestandspläne sowie rechtzeitige Vorleistungen anderer Gewerke.Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

5.⁠ ⁠Angebote und Preise. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Die Preise gelten als Pauschalpreise, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nicht enthaltene Leistungen, Zusatzleistungen oder Leistungsänderungen werden gesondert vergütet. Werden während der Bauausführung nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten oder zusätzliche Leistungen erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Nachtragsangebot zu stellen.

6.⁠ ⁠Nachträge und Zusatzleistungen. Änderungen des Leistungsumfangs und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und zusätzlich vergütet.Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines vereinbarten Pauschalpreises oder nach tatsächlichem Aufwand.

7.⁠ ⁠Bauzeit und Ausführungsfristen. Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle Voraussetzungen für die Bauausführung erfüllt sind, insbesondere Genehmigungen vorliegen, technische Details geklärt sind und vereinbarte Abschlagszahlungen geleistet wurden. Angegebene Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindliche Termine vereinbart wurden.

Bauzeitverzögerungen aufgrund von Witterung, Lieferengpässen, behördlichen Auflagen, Streik, höherer Gewalt, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder Verzögerungen anderer Gewerke führen zu einer angemessenen Verlängerung der Bauzeit. Wird die Baustelle aus Gründen, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte zu vertreten haben, unterbrochen, verzögert oder stillgelegt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz von Stillstands-, Vorhalte-, Lager-, und Wiedereinrichtungskosten.

8.⁠ ⁠Zahlungsbedingungen. Die Vergütung erfolgt in Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt nach § 632a BGB, sofern nichts anderes vereinbart wurde.Alle Rechnungen sind innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen

  • weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzustellen

  • Bauzeitverlängerung und daraus entstehende Kosten geltend zu machen

9.⁠ ⁠Abnahme. Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert.Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilabnahmen für abgeschlossene Bauabschnitte zu verlangen.Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

10.⁠ ⁠Gewährleistung. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 634a BGB.

Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, normale Abnutzung oder höhere Gewalt.

Für Materialien oder Leistungen, die vom Auftraggeber selbst beauftragt oder geliefert wurden, wird keine Gewährleistung übernommen.

11.⁠ ⁠Haftung. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

Für Schäden außerhalb des eigenen Leistungsumfangs haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12.⁠ ⁠Kündigung. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen.

In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.

Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig abgerechnet.

13.⁠ ⁠Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.

14.⁠ ⁠Gerichtsstand und anwendbares Recht. Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand München.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.⁠ ⁠Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Stand 01.03.2026, HALL Administration GmbH, 82031 Grünwald